|
Der Einsatz des THW zur
Beseitigung von Gefahren in akuten Schadenlagen, bei denen Feuerwehren,
Polizei und kommunale bzw. staatliche Behörden als Anforderer
auftreten, ist denkbar einfach. Hier wird der betreffende Ortsverband
in der Regel über Funkalarmempfänger alarmiert.
Sofern es die Zeit zulässt können aber zunächst auch der
Ortsbeauftragte oder andere Führungskräfte vorab zur Erkundung und
Beurteilung der Lage per Piepser oder Telefon alarmiert werden. Die
Einheit rückt dann nach Alarmierung mit den benötigten Fahrzeugen und
Geräten zur Einsatzstelle aus.
Daneben kann jedermann das THW zur Hilfeleistung anfordern, so zum
Beispiel zum Fällen von Bäumen nach vorher eingeholten, notwendigen
Genehmigungen durch die örtlichen Behörden. Hier wird üblicherweise
zunächst beim zuständigen Ortsverband angefragt, ob eine Übernahme der
Arbeiten möglich ist und dabei gleichzeitig die Kostenfrage geklärt.
|